AGB

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand der Vereinbarung
  • CYCLE stellt dem Fahrradhandel auf ihrer Plattform „CYCLE“ online in Modulen zusammengefasste Funktionalitäten zur Geschäftsführung im Fahrradhandel zur Verfügung. Diese allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB„) bildet zusammen mit allfälligen Offerte(n) der CYCLE sowie der aktuellen Datenschutzerklärung abschliessend das Vertragsverhältnis zwischen der CYCLE und dem Kunden sowie den gegebenenfalls von diesem autorisierten Benutzern
  • Die AGB der CYCLE geht in allen Fällen anderslautenden Bestimmungen des Kunden – insbesondere seinen AGB’s – vor.
2. Vertragsgrundlagen
  • CYCLE ist Eigentümerin und Inhaberin der Rechte an der Software „CYCLE“ und den dem Kunden von ihr daran online eingeräumten Nutzungsrechten.
    • Grundlage der vorliegenden AGB ist das jeweils vom Kunden auf CYCLE ausgewählte Online-Angebot an Funktionalitäten (Module) in der aktuellen Version.
    • Wurde von CYCLE dem Kunden vorgängig ein individuelles Angebot (Offerte) erstellt, so gilt jeweils die letzte Version der für den Kunden erstellten Offerte. Frühere Vereinbarungen oder Zusicherungen sind nichtig.
    • Die nachfolgenden Bestimmungen regeln abschliessend die Zusammenarbeit der Parteien und Nutzung der Web-Plattform „CYCLE“.
3. Vertragsschluss ohne individuelle Offerte
  • Bei der online-Selbstanmeldung durch den Kunden auf CYCLE entsteht das Vertragsverhältnis ohne Weiteres durch Annahme der aktuellen AGB sowie der aktuellen Datenschutzerklärung.
  • Die online-Dienstleistungen (Modulen) von CYCLE sind kostenpflichtig und der Vertragsschluss für die vom Kunden gewählten Module erfolgt mit der Bestätigung durch CYCLE.
4. Vertragsschluss mit individueller Offerte
  • Hat CYCLE auf Wunsch des Kunden eine individuelle schriftliche Offerte verfasst, so entsteht das Vertragsverhältnis durch schriftliche Bestätigung der verbindlichen Offerte durch den Kunden. Die Offerten von CYCLE sind grundsätzlich 30 Tage befristet.
    • Die Offerte der CYCLE enthält alle im konkreten Fall vertragsrelevanten Informationen über Angebot, Anzahl berechtigter Nutzer, Preis, Erfüllung, Sonderbestimmungen etc. Die Parteien können jederzeit zusätzliche Leistungen oder deren Änderung schriftlich vereinbaren. Die Offerte(n) bildet jeweils integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Übrigen gelten die AGB der CYCLE.
    • Ergänzt, streicht oder ändert der Kunde die Offerte der CYCLE, so kommt ohne ausdrückliches schriftliches Akzept der Änderungen durch die CYCLE kein Vertrag zustande. Im Zweifelsfall gilt die letzte verbindliche Offerte der CYCLE.
5. Rechte und Pflichten der Kunden
  • Mit der online-Registrierung erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht für die CYCLE-Module.
    • Der Kunde erhält damit das Recht, die Funktionen von „CYCLE“ in seiner Organisation gemäss Standard-Angebot oder der individuellen Offerte im vereinbarten Umfang durch Fernzugriff über Internet mit geeigneten Geräten zu nutzen.
    • Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vertragsgemässe Nutzung der CYCLE-Module möglicherweise von den Daten Dritter und deren rechtmässigen Nutzung abhängig ist. Diese Daten müssen gegebenenfalls vom Kunden selbst kostenpflichtig beschafft und von ihm in das System eingepflegt werden.
    • Der Kunde stellt durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass nur die vertraglich berechtigte Anzahl Benutzer Zugang zu seinen CYCLE-Modulen erhalten.
6. Rechte und Pflichten von CYCLE
  • CYCLE ist verpflichtet, den Kunden bei einer allfälligen Datenmigration zu unterstützen und die Daten gemäss Offerte kostenpflichtig in CYCLE zu integrieren.
    • CYCLE ist während der Vertragsdauer verpflichtet, die Software ausserhalb der angekündigten Wartungsfenster während mindestens 99.5% der Arbeitszeit (kumuliert über ein Jahr) funktionstüchtig zu halten.
    • Aktualisierungen und Leistungserweiterungen für den Kunden werden in der Regel auf ein ordentliches Wartungsfenster gelegt. Die ordentlichen Wartungsfenster werden in der Regel ausserhalb der üblichen Arbeitszeit angesetzt und dem Kunden angemessen im Voraus mitgeteilt.
    • In Ausnahmefällen behält sich CYCLE zur Wartung und Anpassung der Systeme vor, die Verfügbarkeit der Software temporär ganz oder teilweise einzuschränken.
    • CYCLE trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Verlust der Daten. Dazu gehören mindestens tägliche Backups.
7. Support Leistungen
  • Dem Kunden steht zur Unterstützung im Umgang mit der Plattform

– die integrierte Wissensdatenbank,

– der Telefon-Support (MO-FR, 13:00 bis 17:00) sowie

– das Ticket-System zur Verfügung.

Anfragen werden während der Arbeitswoche (MO-FR) in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

  • Für Fragen und Unterstützung zu Applikationen von Drittfirmen hat sich der Kunde an diese Drittfirmen zu wenden.
8. Zusätzliche Leistungen
  • Erbringt CYCLE für den Kunden Dienst- und Unterstützungsleistungen, welche nicht Bestandteil des Grundangebots oder der Offerte sind, so werden diese grundsätzlich in Rechnung gestellt.
    • Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.– (exkl. MWST) mutmasslich nicht übersteigen, genügt eine einfache schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung zwischen den Parteien durch E-Mail oder Brief.
    • Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.– (exkl. MWST) mutmasslich übersteigen, erstellt CYCLE vorgängig eine verbindliche Offerte. Bei Annahme durch den Kunden wird diese als integraler Bestandteil in das Vertragsverhältnis aufgenommen.
    • Zusätzliche Leistungen für die Kunden werden grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand von CYCLE (und allenfalls beigezogenen Dritten) zuzüglich notwendigen und ausgewiesenen Spesen verrechnet.
9. Abnahme
  • Die online zur Verfügung gestellten Dienstleistungen von CYCLE gelten mit der Nutzung ohne Weiteres als abgenommen.
    • Bei erweiterten Leistungen teilt CYCLE dem Kunden mit, ab wann die Software zur Nutzung bereitsteht. Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung der Software verunmöglichen oder wesentlich erschweren, sind ab diesem Zeitpunkt innert 5 Werktagen der CYCLE mitzuteilen.
    • Kleinere Mängel behindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der ordentlichen Wartung bereinigt.
    • Die Produktivnutzung der Software gilt in allen Fällen als Abnahme.
10. Preise, Preisänderungen
  • CYCLE behält sich vor, die Preise für online-Dienstleistungen sowie die Honoraransätze mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten jeweils per Ende Monat zu ändern.
    • Alle Preise verstehen sich exkl. MWST und allfälliger weiterer öffentlicher Abgaben und Gebühren.
    • Arbeitsstunden von CYCLE werden auf 15 Minuten genau berechnet. Angefangene Viertelstunden werden auf die nächste aufgerundet.
    • Zur Vertragserfüllung notwendige und ausgewiesene Spesen trägt der Kunde.
  • In-Shop-Käufe
    • CYCLE ermöglicht den Kauf von digitalen Produkten (z.B. Fahrzeugkataloge, Arbeitsvorlagen etc.). Diese Daten werden dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses in seinem Account zur Verfügung gestellt.
    • Der Kauf der digitalen Produkte erfolgt „wie besehen“ und unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte.
    • Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der gekauften digitalen Produkte wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
12. Rechnungsstellung, Fälligkeit
  • Die Rechnungsstellung für die vom Kunden ausgewählten Module erfolgt monatlich jeweils pauschal zu Monatsende. Zusätzliche Leistungen werden jeweils per Monatsende abgerechnet.
    • Verzichtet der Kunde während des Monats auf die Nutzung eines oder mehrere Module – oder beendet er das Vertragsverhältnis ganz, so bleibt er für diese bis Monatsende kostenpflichtig.
    • Rechnungen sind innert 20 Kalendertagen netto zahlbar.
    • Der Kunde kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug. Mit Verzug wird ein Verzugszins von 5%/p.a. sowie allfällig ausgewiesener Verzugsschaden fällig.
    • Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht innert 10 Tagen nicht nach, so hat CYCLE das Recht, die Verfügbarkeit auszusetzen.
13. Vertragsdauer und Kündigung
  • Der Vertrag tritt mit Annahme der aktuellen AGB sowie der aktuellen Datenschutzerklärung des Kunden bei seiner erstmaligen online-Anmeldung (Konto-Erstellung) oder mit Bestätigung der letzten Offerte von CYCLE durch den Kunden unbefristet in Kraft.
    • Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien monatlich beendet werden unter Einhaltung einer eine monatige Kündigungsfrist. Das gilt auch für einzelne Module.
    • Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis von der sich vertragskonform verhaltenden Vertragspartei vorzeitig – innerhalb von 30 Tagen – aufgelöst werden, falls wesentliche Vertragsbestimmungen von der anderen Vertragspartei verletzt oder nicht erfüllt werden.
    • Voraussetzung für eine vorzeitige Kündigung ist, dass die kündigende Partei der anderen Partei vorangehend eine schriftlich angesetzte Wiederherstellungs-Frist von mindestens 20 Tagen gewährte, um den vertragsgemässen Zustand wieder herzustellen. Wird innert dieser Wiederherstellungs-Frist der vertragsgemässe Zustand schuldhaft nicht wiederhergestellt, so steht es der anderen Partei frei, das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer 10-tägigen Kündigungsfrist vorzeitig aufzulösen.
    • Der Verzicht auf einzelne oder mehrere Module durch den Kunden wird als Kündigung betrachtet. Kündigt CYCLE dem Kunden, so erfolgt dies schriftlich (E-Mail, Messenger, Brief).
14. Datenherausgabe
  • Mit ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde Anspruch auf Aushändigung der in seinen CYCLE-Modulen erstellten Daten .
    • Die Aushändigung der Daten an den Kunden erfolgt für die Dauer von 30 Arbeitstagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in der Form, wie sie in CYCLE zum Download durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Rechnungen als .PDF und Artikel-, Lager- und Kundendaten als .XLSX.
    • Alle Arbeiten der CYCLE zur Aushändigung der Daten in anderer Form sind kostenpflichtig und stehen unter den Bestimmungen über „Zusätzliche Leistungen“.
    • Entscheidet sich der Kunde, nachdem er mit einer Testlizenz CYCLE genutzt und damit Daten erarbeitet hat, nach Ablauf der Testfrist gegen die kostenpflichtige Nutzung von CYCLE, so ist CYCLE nach einmaliger Aufforderung per E-Mail berechtigt, das Konto und die Daten ohne Weiteres unwiederbringlich zu löschen.
15. Urheberrechte und Rechtsgewährleistung
  • Alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie den im Rahmen der Softwarepflege von CYCLE erbrachten Leistungen stehen ausschliesslich und alleine CYCLE zu.
    • CYCLE steht dafür ein, dass die Software CYCLE frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemässe Nutzung durch den Kunden ausschliessen oder einschränken.
    • Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche mit der Behauptung geltend, dass die vertragsgemässe Nutzung der Software seine Urheber-, Marken- oder sonstigen Immaterialgüterrechte verletzen würden, so ist CYCLE vom Kunden unverzüglich von der Geltendmachung solcher Ansprüche zu unterrichten.
    • CYCLE hält den Kunden in solchen Fällen von Ansprüchen Dritter resp. von der Haftung für die rechtswidrige Verletzung von Immaterialgüterrechten frei.
    • Verwendet der Kunde in CYCLE über die Schnittstellen (API) Dienstleistungen von Dritten, so gelten bezüglich deren Immaterialgüterrechte deren Bestimmungen.
16. Sachgewährleistung
  • CYCLE gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer den vereinbarten Spezifikationen entspricht und vertragsgemäss genutzt werden kann. Versteckte Mängel sind umgehend nach Feststellung – spätestens jedoch drei Monate nach Abnahme – detailliert schriftlich CYCLE mitzuteilen.
    • Mängel werden von CYCLE innert angemessener Frist und mit angemessenen Massnahmen behoben. In der Regel erfolgt diese während eines ordentlichen Wartungsfensters.
    • CYCLE übernimmt keine Garantie, dass die Software und die von ihr oder Dritten betriebenen Serversysteme fehlerfrei sind oder bleiben oder dass die Software jederzeit uneingeschränkt und fehlerlos genutzt werden kann. CYCLE garantiert zudem nicht, dass ihre Software reibungslos mit Software, Datensätzen oder Schnittstellen von Dritten funktioniert. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Software wesentlich von den von ihm verwendeten Endgeräten (Computer, Kassensystemen etc.) und der Bandbreite (Geschwindigkeit) der Internetverbindungen resp. Netzwerkgeräten abhängig ist. Die Qualität der vertragsgemässen Erfüllung ist weiter unter Umständen von der Verfügbarkeit von Dienstleistungen Dritter abhängig. CYCLE kann dementsprechend keine Garantie übernehmen, dass die vertragsgemässe Leistung unter allen technischen Voraussetzungen beim Kunden oder bei anderen Nutzern jederzeit erbracht werden kann.
    • CYCLE hat zudem das Recht, den Zugang zur Software oder einzelne Funktionalitäten zum Schutz höherer Interessen oder zur Abwehr von Schäden einzuschränken.
    • CYCLE ist verpflichtet, ihre Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Wo die Vertragserfüllung durch Dritte erfolgt, so hat CYCLE diese sorgfältig auszuwählen, zu instruieren und zu kontrollieren.
  • Daten Dritter
    • CYCLE ermöglicht mit der Software die Integration von Daten oder Services Dritter (z.B. Velo.connect). Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, leistet die CYCLE mangels Datenherrschaft keine Gewähr, dass die Funktionalitäten der Software zur Darstellung und Nutzung der Drittdaten jederzeit, ganz oder nur teilweise dem Kunden zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit).
    • CYCLE leistet auch keine Gewähr, dass die mit der Software bearbeiteten Drittdaten jederzeit vollständig, richtig und/oder aktuell sind (Qualität) (z.B. Fahrzeugdaten).
    • CYCLE leistet zudem keine Gewähr, dass die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzten Drittdaten rechtmässig genutzt werden (Rechtsgewährleistung).
    • Bei Ansprüchen Dritter infolge rechtswidriger Nutzung von Drittdaten durch den Kunden behält sich CYCLE vor, den Kunden zur Prozessunterstützung aufzufordern.
  • Haftung
    • Die Haftung für direkten Sach- und Vermögensschaden, welche CYCLE bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten schuldhaft verursacht hat, ist maximal auf die Summe der jährlichen Lizenzgebühr für das entsprechend fehlerhafte Modul beschränkt.
    • Jede Haftung – ungeachtet der Rechtsgrundlage – von CYCLE oder ihrer Erfüllungsgehilfen, für andere oder weitergehende Ansprüche oder Schäden – insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschaden, entgangener Gewinn, entgangener Nutzen, nicht realisierte Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall sowie Daten- und Reputationsverlust – wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
    • CYCLE haftet in keinem Fall für falschen oder widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchlichen Verwendung durch den Kunden oder Dritte.
    • CYCLE haftet in keinem Fall für Schaden oder Genugtuung, welcher dem Kunden oder Dritten durch rechtswidrige Nutzung von Drittdaten oder durch deren mangelnde Datenqualität oder deren fehlende Verfügbarkeit entstanden sind.
    • Jegliche Ansprüche aus der Nutzung von Drittdaten sind direkt zwischen den Datenlieferant und dem Kunden direkt zu regeln.
19. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
  • Die Vertragsparteien behandeln alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhaltene oder wahrgenommene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere alle Nutzerinformationen, Unterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen sowie sonstiges Know-how vertraulich. Die Parteien sind verpflichtet, diese Informationen nur für Zwecke zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
    • Dritten dürfen diese Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die jeweils betroffene Partei dem ausdrücklich vorher schriftlich zustimmt und wenn dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Davon ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen.
    • Der Kunde gewährt CYCLE jedoch das Recht, für Demonstrations- und Werbezwecke öffentlich über das Bestehen des Vertragsverhältnisses exemplarisch zu informieren.
20. Datenschutz
  • Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle personenbezogenen Daten gemäss dem anwendbaren (Schweiz oder DSGVO) Datenschutzrecht rechtskonform zu bearbeiten. Beide Parteien sind verpflichtet, in ihrem Herrschaftsbereich entsprechend angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten zu ergreifen, zu dokumentieren und fortgesetzt aktuell zu halten.
    • Der Kunde bleibt Datenherr der in seiner Organisation vorhandenen und bei der Nutzung anfallenden personen- und kundenbezogenen Daten. CYCLE unterstützt den Kunden unter Kostenfolge bei der Wahrnehmung seiner Pflichten und bei Auskunftsbegehren Dritter.
    • Bei Änderungen des anwendbaren Datenschutzrechtes behält sich CYCLE vor, rechtliche Verpflichtungen des Datenherrs als zusätzliche Leistung kostenpflichtig umzusetzen.
    • Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen unserer Datenschutzbestimmungen.
  • Dokumentation und Archivierung
    • Der Kunde bleibt verpflichtet, den gesetzlichen Dokumentations- und Archivierungspflichten nachzukommen.
22. Schlussbestimmungen
  • Sollten einzelne Klauseln des Vertragsverhältnisses unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.
    • CYCLE hat das Recht, Aufgaben zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses an Dritte abzutreten oder Erfüllungsgehilfen beizuziehen.
    • Die AGB und die Offerte(n) enthalten alle Absprachen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
    • Der Kunde kann die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis Dritten nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der CYCLE abtreten. Eine Verrechnung gegen Forderungen der CYCLE ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und ihrer ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung möglich.
    • Die CYCLE hat das Recht, die Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden jederzeit an eine Rechtsnachfolgerin oder Dritte abzutreten. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bleiben davon unberührt.
    • Die Parteien informieren sich gegenseitig, frühzeitig und unaufgefordert über alle Ereignisse, welche die Vertragserfüllung betreffen.
    • Die Parteien sind bemüht, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte unter Wahrung des gegenseitigen Respektes einvernehmlich zu klären. Sollte dies fortgesetzt nicht möglich sein, so verpflichten sich die Parteien vor Anhebung einer gerichtlichen Klage zu einer Vermittlung durch einen qualifizierten Dritten (Mediation). Sollte auch diese scheitern, so stellt dies eine Klagebewilligung gemäss Art. 213 Abs. 3 ZPO dar.
    • Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der app-room GmbH ausschliesslich zuständig. Es gilt materielles Schweizer Recht.

CYCLE by app-room GmbH

Version: April 2022

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